Aachen-Verhandlung morgen???

  • Zitat

    Original von x-man


    Anmerk. Und wir sangen in Nürnberg schon "Auswärtssieg in Aachen",
    tse tse tse. Nur wegen der cosi *gg*


    ;( heul ;(
    ich wusste es...
    *aber in nürnberg wars doch super...so zu denken, dass evtl. ...und überhaupt*
    swb, cosi **die nie mehr auf papa hört** ;)

  • Zitat

    Original von Sport-Freak
    Gerade letzte Beratungspause...!
    Was gibt es da zu beraten?
    Wie man uns wieder verarscht, oder was?


    Die müssen sich wahrscheinlich wegen die Lächerlichkeit des Urteils und der Begründung erst mal auslachen, damit das nicht bei der Verkündung passiert, wäre doch peinlich, wenn der Richter vor versammelter Presse bei der Urteilsverkündung anfängt zu lachen! :nein:


    * * * * R E K O R D A U F S T E I G E R * * *

  • Ich habe irgendwie nen positives Gefühl!


    Weiss auch nicht warum!


    Aber wenn die so lange verhandeln und grüblen...


    Ich sag jetzt einfach mal so: "Wir bekommen die 3 Punkte" ;)

  • Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) hat am Mittwoch in Frankfurt am Main die Berufung des Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Januar 2004 in der Sportstrafsache Daniel Gomez vom Zweitbundesligisten Alemannia Aachen zurückgewiesen. Richter Georg Adolf Schnarr erklärte: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Behandlung als lokale Injektion durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine erlaubte Verabreichungsform." Damit bestätigte das DFB-Bundesgericht das Urteil des DFB-Sportgerichtes.
    Daniel Gomez war am 15. Januar 2004 vom DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden. Von der Anklage des Dopings war der Aachener vom DFB-Sportgericht indes freigesprochen worden.


    Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte am 1. Dezember 2003 ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines Dopingvergehens eingeleitet. Die A-Probe des Spielers, die nach der Zweitbundesliga-Begegnung vom 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) genommen worden war, enthielt Methylprednisolon. Der Wirkstoff gehört der Gruppe der Glukokostereoide an, der nicht intramuskulär wohl aber lokal verabreicht werden darf. Daniel Gomez und Alemannia Aachen verzichteten auf die Öffnung der B-Probe. Dr. Benoit Sosson, der behandelnde Arzt des französichen Spielers, hatte am 15. Januar 2004 dem Sportgericht glaubhaft darstellen können, dass es sich bei der von ihm vorgenommenen Behandlung um eine zulässige lokale Behandlung an der verletzten Sehne gehandelt hatte.





    Quelle: http://www.dfb.de



    Jetzt lese ich es mir erst mal durch, nachdem ich es für Lienen rüberkopiert habe. Auf jeden Fall Sch....

  • Schön wärs gewesen Fichte..
    Hatte auch schon wieder ein wenig gehofft, weil sie so lange verhandelt haben! ABER, wie könnte es anders sein:


    DFB-Bundesgericht weist Berufung Bielefelds zurück
    03.03.2004 18:41:00



    Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) hat am Mittwoch in Frankfurt am Main die Berufung des Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Januar 2004 in der Sportstrafsache Daniel Gomez vom Zweitbundesligisten Alemannia Aachen zurückgewiesen. Richter Georg Adolf Schnarr erklärte: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Behandlung als lokale Injektion durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine erlaubte Verabreichungsform." Damit bestätigte das DFB-Bundesgericht das Urteil des DFB-Sportgerichtes.


    Daniel Gomez war am 15. Januar 2004 vom DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwölf Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden. Von der Anklage des Dopings war der Aachener vom DFB-Sportgericht indes freigesprochen worden.


    Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hatte am 1. Dezember 2003 ein Verfahren gegen Daniel Gomez wegen eines Dopingvergehens eingeleitet. Die A-Probe des Spielers, die nach der Zweitbundesliga-Begegnung vom 9. November 2003 gegen Arminia Bielefeld (2:0) genommen worden war, enthielt Methylprednisolon. Der Wirkstoff gehört der Gruppe der Glukokostereoide an, der nicht intramuskulär wohl aber lokal verabreicht werden darf. Daniel Gomez und Alemannia Aachen verzichteten auf die Öffnung der B-Probe. Dr. Benoit Sosson, der behandelnde Arzt des französichen Spielers, hatte am 15. Januar 2004 dem Sportgericht glaubhaft darstellen können, dass es sich bei der von ihm vorgenommenen Behandlung um eine zulässige lokale Behandlung an der verletzten Sehne gehandelt hatte.


    quelle: http://www.dfb.de

    :arminia: Einmal Arminia, immer Arminia :arminia:


    "Zur Schiedsrichterleistung will ich gar nichts sagen,
    aber das war eine Frechheit, was da gepfiffen wurde."

    Hertha (A) - Arminia (A) - Gedächtnisspruch

  • :wall:



    "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Behandlung als lokale Injektion durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine erlaubte Verabreichungsform."


    :wall:


    MfG JoeWenzel

  • Zitat

    Richter Georg Adolf Schnarr erklärte: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Behandlung als lokale Injektion durchgeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine erlaubte Verabreichungsform."


    Ich finde, gerade dieser Teil liest sich sehr anrüchig. Gerade in Doping-Fällen sollte man die Beweislast dann doch eher umdrehen, was die erlaubte oder unerlaubte Verabreichungsform angeht. Besteht nicht auch die Wahrscheinlichkeit des Gegenteils?


    So können sich im Zweifelsfall dann viele Sportler und Ärzte darauf berufen, auch wenn sie in Wahrheit unerlaubt gedopt haben.


    Ein unbefriedigendes Urteil, nicht nur, weil es gegen Arminia ging. :nein:

  • Was haben wir anderes erwartet,wenn es um/gegen Arminia geht?
    Also einfach Urteil hinnehmen und unseren Spielern bei Arminia auch hin und wieder was spritzen,ist ja nun durch das Urteil erlaubt. :nein:

  • der kicker-chefredakteur meinte gerade im dsf wir sollten bloss nicht lockerlassen...es ginge um grundsätzliche regelungen beim thema doping und
    mit nem weiteren einspruch könnte man durchaus erfolg haben...denke er hat recht, aber halte es für unwahrscheinlich dass nochmal einspruch erhoben wird...falls die möglichkeit überhaupt besteht...


    Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel.


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