Arminia in der Presse

  • Zitat

    Original von almöi
    Ähh, hast Du nicht gelesen?


    Zumindest die Entlastung sollte man dem Herrn Brinkmann verweigern für seine und seiner Mitstreiter Desasterbilanz.


    Die Entlastung ist ein Mittel. Es gibt aber auch weitere Mittel die unsere Vereinssatzung hergibt. Da waere zum einen die Staerkung des Verwaltungsrates verbunden mit der Aufforderung das Praesidium noch staerker zu kontrollieren. Da ja demnaechst Nachwahlen fuer den Verwaltungsrat anstehen wird sich schon zeigen wen die Mitglieder in diesem Gremium haben wollen.


    Ein weitere Punkt ist der Ehrenrat, der ja fuer die Einhaltung des Ehrenkodex steht dem sich alle Gremien unterworfen haben. Wenn dann Internas einer Sitzung kurz nach deren Ende der Presse in die Notizbuecher diktiert werden wie welche Ergebnisse zu Stande gekommen sind und wer wie abgestimmt hat stellt dies einen groben Verstoss gegen eben diesen Ehrenkodex dar. Wie auf der Infoveranstaltung zur Stadionausgliederung zu hoeren war konnte Herr Brinkmann sich aber nicht mehr daran erinnern diesen Artikel gelesen zu haben. Ich glaube kaum, dass unser Pressesprecher ihn nicht am naechsten Tag sofort auf diesen Artikel angesprochen hat und gefragt hat ob man eine Gegendarstellung veroeffentlichen sollte, aber da dies nicht erfolgt ist gehe ich einmal davon aus, dass es dafuer Gruende gab.


    Im 11Freunde Artikel wurde hervorragend dargestellt dass es nichts bringt nur zu meckern sondern es hilfreicher ist sich die bestehende Satzung und weitere Vorschriften innerhalb des Vereins wie z.B. den Ehrenkodex anzuschauen um diesen zu benutzen um Verfehlungen aufzuzeigen.
    Das beste Beispiel sieht man doch bei uns mit der neuen Satzung, uebrigens laut Buchberger eine der modernsten innerhalb der Republik. Das hat ja auch Herr Brinkmann erkannt und seine Kandidatur von eben dieser Satzung abhaengig gemacht. Bloss leider haben ihm die Mitglieder einen Strich durch die Rechnung gemacht und ihm einen Verwaltungsrat praesentiert der seine Aufgabe wahr nimmt, was in Brinkmann's Augen wahrscheinlich immer noch einen ungeheuerlichen Vorgang darstellt. Und schon moechte er die Satzung wieder geaendert haben.


    Fuer die Nichtvereinsmeier unter uns sei auch noch gesagt, dass wenn man eine Satzung aendert diese nicht bereits an diesem Abend gilt ab dem man die Aenderung beschliesst sondern erst nach der erfolgten Eintragung beim Amtsgericht. Demzufolge waere eine Rueckfuehrung der Satzung so sie denn auf der JHV 2012 beschlossen wuerde erst bei der JHV 2013 anwendbar. Die Ausnahme hiervon waere dass man vor der JHV2012 eine ausserordentliche Mitgliederversammlung macht bei der einzig und alleine ueber diese Satzungsaenderung abzustimmen waere mit dem Ziel die Eintragung beim Amtsgericht vor der anstehenden ordentlichen Mitgliederversammlung eintragen zu lassen. Aber davon gehe ich mal zum jetzigen Zeitpunkt eher weniger aus.

  • Zitat

    Original von Toronto
    ..... Fuer die Nichtvereinsmeier unter uns sei auch noch gesagt, dass wenn man eine Satzung aendert diese nicht bereits an diesem Abend gilt ab dem man die Aenderung beschliesst sondern erst nach der erfolgten Eintragung beim Amtsgericht. Demzufolge waere eine Rueckfuehrung der Satzung so sie denn auf der JHV 2012 beschlossen wuerde erst bei der JHV 2013 anwendbar. Die Ausnahme hiervon waere dass man vor der JHV2012 eine ausserordentliche Mitgliederversammlung macht bei der einzig und alleine ueber diese Satzungsaenderung abzustimmen waere mit dem Ziel die Eintragung beim Amtsgericht vor der anstehenden ordentlichen Mitgliederversammlung eintragen zu lassen. Aber davon gehe ich mal zum jetzigen Zeitpunkt eher weniger aus.


    Oder man schiebt - am besten in der Ferienzeit an einem Dienstag um 15.30 - noch eine aoMV hinterher ......


    Im übrigen hast Du sicher recht; die satzungsmäßigen Rechte müssen besser ausgenutzt werden. Aber das ist nur in dem Maße möglich, als derzeit die wirtschaftliche Realität und die bestehenden Verträge hierfür Raum geben. Und dieser Raum ist uns allen, die wie hier schreiben, im wesentlichen nicht bekannt.

  • @ Toronto der Artikel von dir ist gut passt genau
    man sollte genügend Mitglieder finden die sich auf die Jetzige Satzung berufen und sie nutzen so das der VR endlich mal bei einigen Sachen einschreitet
    am besten der VR setzt einen neue Wahl des Präsidenten an den der jetzige Pattex Presi
    ist ja eingesetzt worden vom alten Vorstand u. bis jetzt hat noch keine Wahl stattgefunden



    mir fällt Grade ein auch das Alte Präsidium hat keine Entlastung bekommen was ist eigentlich da mit wie geht das weiter ???

    Einmal editiert, zuletzt von Neu Amin ()


  • In Deinem Post ist ein kleiner aber entscheidender Fehler enthalten. Das jetzige Praesidium wurde nicht durch den alten Vorstand sondern durch den alten Verwaltungsrat eingesetzt. Nach der Satzungsaenderung war dies so moeglich, da der alte Vorstand nach eben dieser Mitgliederversammlung bei der ueber die neue Satzung abgestimmt wurde und diese beim Amtsgericht eingetragen wurde zurueckgetreten ist. Daraufhin musste der alte Verwaltungsrat handeln. Im September kam es dann zu einer Neuwahl des Verwaltungsrates wobei dieser, wie ja allgemein bekannt ist, komplett ausgetauscht wurde. Dies stellte zwar ein klares Votum der Mitglieder dar, allerdings hatte der neugewaehlte Verwaltungsrat ja damals gar keine andere Moeglichkeit als das Praesidium im Amt zu bestaetigen. Schliesslich wusste niemand wie die Wahl ausging, da es ja eine grosse Anzahl an Bewerbern fuer den Verwaltungsrat gab. Ein neues Gremium muss sich ja auch erst einmal finden und das dauert eben seine Zeit.
    Aber eine Wahl des Praesidenten wird es auch zukuenftig nicht geben so lange diese Satzung gueltig ist. Der Verwaltungsrat koennte hoechstens den Praesidenten oder das komplette Praesidium abberufen. Danach waeren 2 verschiedene Szenarien denkbar.
    1. Der Verwaltungsrat hat keine Alternativen dann muesste der Ehrenrat kommissarisch die Aufgaben uebernehmen bis der Verwaltungsrat geeignete Nachfolger gefunden hat und diese einsetzt. Diese Alternative kommt aber nur bei nachgewiesenen schweren Verfehlungen des Vorstand in Betracht.
    2. Der Verwaltungsrat findet Nachfolger von denen er ueberzeugt ist dass sie einen besseren Job machen als das bestehende Praesidium. In diesem Fall kann der Verwaltungsrat den bestehenden Vorstand abberufen und ein neues Praesidium einsetzen.


    Bezueglich der Entlastung sollte man diese nur verweigern wenn man der Meinung ist dass das Praesidium grob fahrlaessig Fehler gemacht hat und man sich damit die Moeglichkeit der Inanspruchnahme dieses Praesidiums erhalten moechte. Das kann ich aber beim jetzigen Praesidium nicht erkennen. anders sieht dies bei der immer noch ausstehenden Entlastung des Praesidiums um Herrn Schwick aus. Diese Entlastung sollte erst nach erfolgtem Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erteilt werden oder eben je nach Ausgang verweigert werden.


    Uebrigens noch ein paar Worte zur Satzung. Herr Brinkmann wuerde diese Satzung ja gerne wieder aendern weil er der Meinung ist dass das Praesidium nicht die noetige Akzeptanz findet. Dabei vergisst er dass wir diese neue Satzung ja de facto nie gelebt haben. Je mehr ich, zugegebenerweise nach erstem anfaenglichen Aerger, ueber diese neu Satzung nachgedacht habe umso besser gefaellt mir diese. Ein Argument fuer die neue Satzung war die Staerkung des eV, auch wenn sich Herr Hindrichs das sicherlich damals anders gedacht hat. :baeh:
    Denn ein wesentlicher Vorteil dieser Satzung ist das sich der Verwaltungsrat ein Praesidium seines Vertrauens sucht mit dem auch in den wesentlichen Eckpunkten der Arbeit ein Konsens besteht. Das Praesidium wie auch der Verwaltungsrat entsenden dann jeweils 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat der KGAA. Damit verfuegt der eV immer ueber die noetige 2/3 Mehrheit in diesem Gremium.
    Daher stellt diese Satzung, sofern die richtigen Leute im Amt sind eine klare Staerkung des eV dar. Ich glaube kaum dass die Mitglieder es schaffen wuerden bei Direktwahlen der insgesamt 10 zu besetzenden Posten (je 5 in Vorstand und Verwaltungsrat) ein ausgewogenes Verhaeltnis herzustellen, dass die Rechte des eV in der oben beschriebenen Art ausueben kann.

  • @ Toronto


    Eben! Diese Satzung wurde nie wirklich gelebt. Das hat man zuletzt wunderbar bei der Verpflichtung des Herren Arabi gesehen. Dafür war allein der Aufsichtsrat zuständig, welcher sämtliche Gremien + die Sponsoren ausgeglichen vertreten soll. Weil er das immer noch nicht tut, wollte jede Einrichtung extra gefragt werden. So ein Kindergarten!


    Ich gehe allerdings davon aus, daß auch keine andere Satzung gelebt werden wird, sofern sie nicht dem Gutdünken gewisser Kreise entspricht. Mehrheitsentscheide entgegen der eigenen Überzeugung bzw. gegen den eigenen Vorteil werden da nämlich nicht akzeptiert. Lieber blockiert man mut- und böswillig den gesamten Verein!

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
    Tradition & Identität erhalten!

  • Zitat

    Original von Gönner
    @ Toronto


    Eben! Diese Satzung wurde nie wirklich gelebt. Das hat man zuletzt wunderbar bei der Verpflichtung des Herren Arabi gesehen. Dafür war allein der Aufsichtsrat zuständig, welcher sämtliche Gremien + die Sponsoren ausgeglichen vertreten soll. Weil er das immer noch nicht tut, wollte jede Einrichtung extra gefragt werden. So ein Kindergarten!


    Ich gehe allerdings davon aus, daß auch keine andere Satzung gelebt werden wird, sofern sie nicht dem Gutdünken gewisser Kreise entspricht. Mehrheitsentscheide entgegen der eigenen Überzeugung bzw. gegen den eigenen Vorteil werden da nämlich nicht akzeptiert. Lieber blockiert man mut- und böswillig den gesamten Verein!


    Ich glaube das es hier eher zu Schwierigkeiten in der Kommunikation nach Aussen kam. Natuerlich hat nur der Aufsichtsrat die Entscheidung ueber die Einstellung von Herrn Arabi zu faellen gehabt. In den Aufsichtsrat werden aber nun einmal 3 Mitglieder des Verwaltungsrates besteht. De facto muesste Olaf Koester eigentlich in den Aufsichtsrat nachruecken da der VWR derzeit nur aus 3 Personen besteht. Da er aber seine Zukunft auch weiterhin "nur" im Verwaltungsrat sieht hat er wohl beschlossen nicht jetzt offiziell nachzuruecken um dann sobald eine Neuwahl erfolgt ist wieder zurueckzutreten. Ich finde daher dass dieser Vorgang eher normal und im Sinne der Satzung ist. Das Praesidium entsendet ebenfalls 3 Personen in den Aufsichtsrat. Dies sind im Moment Brinkmann, Luetkemeier und Erdmann. Echternkamp ist wohl derjenige der fuer sportliche Belange zustaendig ist und hat wohl auch den ersten Kontakt mit Arabi hergestellt. Daher ist es schon wichtig ihn bei der Entscheidungsfindung ebenfalls dabeizuhaben. Laufer haette demnach nicht anwesend sein muessen allerdings erscheint es mir persoenlich als Schwachsinnig wenn man im Nachgang dieser Sitzung Laufer als einziges Mitglied des Vorstandes ueber den Verlauf unterrichten muesste. Da sollte man wirklich einmal die Kirche im Dorf lassen und das hier nicht anprangern. So lange die Satzung eingehalten wird und letztendlich nur die Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt haben kann ich hier keinen Verstoss gegen die Satzung erkennen. Denn eine gewisse Logik laesst sich doch erkennen und nur weil man eine Satzung hat ist das denken ja nicht verboten.


    Wichtiger ist fuer mich, dass Inhalte dieser Sitzung in die Oeffentlichkeit gelangt sind denn das stellt einen klaren Verstoss gegen den Ehrenkodex klar. Aber dazu habe ich mich an anderer Stelle ja schon geaeussert.

  • @ Toronto ist ja ok solange man die Satzung einhält und nicht untereinander kungeld


    oder die Leute zwingt einen Antrag anzuerkennen das zu kommt das sich einige im Vorstand nicht grün sind

  • Zitat

    Original von Neu Amin
    @ Toronto ist ja ok solange man die Satzung einhält und nicht untereinander kungeld


    oder die Leute zwingt einen Antrag anzuerkennen das zu kommt das sich einige im Vorstand nicht grün sind


    @ Neu Amin Ich stimme Dir ja zu 100 % zu mit dem was Du sagst. Ich finde es bloss kontraproduktiv wenn bei allem und jedem was der Vorstand macht ein Sturm der Entruestung losbricht. Das fuehrt eher dazu dass man uns ueberhaupt nicht mehr Ernst nimmt. Es gibt genuegend Kritikpunkte, aber die Form der Einstellung von Arabi gehoert nun einmal nicht dazu.


    Bei Mehrheitsentscheidungen ist es uebrigens voellig normal diese als gemeinsame Entscheidung zu verkaufen. Falls du in einem Betrieb mit einem Betriebsrat arbeitest frag da mal nach. Da wird auch sehr kontrovers diskutiert aber jede Entscheidung wird nach aussen als einstimmig verkauft. Selbst wenn der Betriebsratsvorsitzende gegen diese entscheidung war so ist es seine Aufgabe diese Entscheidung so nach aussen zu verkaufen als waere er auch dafuer gewesen. In alles anderen Faellen wuerde man sich angreifbar machen und das waere kontraproduktiv.

  • Zitat

    Original von Toronto


    Ich glaube das es hier eher zu Schwierigkeiten in der Kommunikation nach Aussen kam. Natuerlich hat nur der Aufsichtsrat die Entscheidung ueber die Einstellung von Herrn Arabi zu faellen gehabt. In den Aufsichtsrat werden aber nun einmal 3 Mitglieder des Verwaltungsrates besteht. De facto muesste Olaf Koester eigentlich in den Aufsichtsrat nachruecken da der VWR derzeit nur aus 3 Personen besteht. Da er aber seine Zukunft auch weiterhin "nur" im Verwaltungsrat sieht hat er wohl beschlossen nicht jetzt offiziell nachzuruecken um dann sobald eine Neuwahl erfolgt ist wieder zurueckzutreten. Ich finde daher dass dieser Vorgang eher normal und im Sinne der Satzung ist. Das Praesidium entsendet ebenfalls 3 Personen in den Aufsichtsrat. Dies sind im Moment Brinkmann, Luetkemeier und Erdmann. Echternkamp ist wohl derjenige der fuer sportliche Belange zustaendig ist und hat wohl auch den ersten Kontakt mit Arabi hergestellt. Daher ist es schon wichtig ihn bei der Entscheidungsfindung ebenfalls dabeizuhaben. Laufer haette demnach nicht anwesend sein muessen allerdings erscheint es mir persoenlich als Schwachsinnig wenn man im Nachgang dieser Sitzung Laufer als einziges Mitglied des Vorstandes ueber den Verlauf unterrichten muesste. Da sollte man wirklich einmal die Kirche im Dorf lassen und das hier nicht anprangern. So lange die Satzung eingehalten wird und letztendlich nur die Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt haben kann ich hier keinen Verstoss gegen die Satzung erkennen. Denn eine gewisse Logik laesst sich doch erkennen und nur weil man eine Satzung hat ist das denken ja nicht verboten.


    Wichtiger ist fuer mich, dass Inhalte dieser Sitzung in die Oeffentlichkeit gelangt sind denn das stellt einen klaren Verstoss gegen den Ehrenkodex klar. Aber dazu habe ich mich an anderer Stelle ja schon geaeussert.


    ist ja alles korrekt was du sagst nur leider leuft es bei diesem Vorstand nicht so daher kommt ja zu 60% die Kritik u. der Rest kommt alleine auf Pattex Brinkmans kappe da er schon im Aufsichtsrat war als Kentsch noch regierte

  • Zitat

    Original von Toronto


    In den Aufsichtsrat werden aber nun einmal 3 Mitglieder des Verwaltungsrates besteht. De facto muesste Olaf Koester eigentlich in den Aufsichtsrat nachruecken da der VWR derzeit nur aus 3 Personen besteht. Da er aber seine Zukunft auch weiterhin "nur" im Verwaltungsrat sieht hat er wohl beschlossen nicht jetzt offiziell nachzuruecken um dann sobald eine Neuwahl erfolgt ist wieder zurueckzutreten. Ich finde daher dass dieser Vorgang eher normal und im Sinne der Satzung ist. Das Praesidium entsendet ebenfalls 3 Personen in den Aufsichtsrat. Dies sind im Moment Brinkmann, Luetkemeier und Erdmann.


    Ich greife mir mal Deine Zusammensetzung des ARs raus und korrigiere sie mal. :hi:
    Geschäftsordnungs- und satzungsgemäß sollte er aus drei Mitgliedern des VR, drei vom Präsidium entsandten, zwei Wirtschaftsleuten und einem Banker bestehen. So wurde es zumindest von mehr oder weniger offizieller Seite kolportiert. Beschlussfähig ist er entweder mit 6 oder mit 9 Mitgliedern.


    Derzeit sitzen drin:
    Straetmanns
    Geilhaupt
    Brinkmann
    Erdmann
    von Schubert
    Lauritzen
    Frinck


    Es fehlt ein Mitglied des VRs und der oben genannte Banker, denn von Schubert wurde vom Präsidium entsendet.
    Wenn die oben genannte Beschlussfähigkeit wirklich stimmt, kann der AR derzeit gar nicht vernünftig handeln. Um einen GF einzustellen ist es dann auch wirklich nötig, jeden kleinen Sche***** zu fragen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.


  • Woher hast Du das denn mit den 6 oder 9 Mitgliedern? Die Satzung sagt dazu nichts aus und der Ehrenkodex ebenfalls nicht. Ich gehe mal davon aus, dass mindestens 6 Personen anwesend sein muessen. Olaf Koester braeuchte nur zu sagen dass er jetzt auch in den Aufsichtsrat will und schon waere er drin, da dies satzungsgemaess verankert ist. Der Banker fehlt noch, das stimmt. Aber ich gehe davon aus, dass der Aufsichtssrat Beschlussfaehig ist wenn mindestens 6 Personen anwesend sind. Denn wenn 7 Personen da waeren muesste man ja nach Deiner Darstellung eigentlich erst mal einen rausschmeissen um wieder bei 6 zu landen. :D Das kann ich mir so nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines besseren elehren. Wenn dem so sein sollte bedarf dies sicherlich einer Korrektur.

  • Zitat

    Original von Toronto


    Woher hast Du das denn mit den 6 oder 9 Mitgliedern? Die Satzung sagt dazu nichts aus und der Ehrenkodex ebenfalls nicht.


    das hat hier irgendwer im Forum, könnte sogar Pressesprecher gewesen sein, geschrieben...
    wusste ich bis dahin aber auch nicht. das müsste in der Geschäftsordnung des AR drinstehen, die, welch Wunder, natürlich nicht öffentlich ist.

    Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit die Faulheit des Geistes.

  • Beschlussfähigkeit liegt nach der Satzung der KGaA vor, wenn mindestens 5 Aufsichtsräte und davon mindestens 2 aus dem Verwaltungsrat entsandte Aufsichtsräte an der Abstimmung teilnehmen.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von Anturios
    Beschlussfähigkeit liegt nach der Satzung der KGaA vor, wenn mindestens 5 Aufsichtsräte und davon mindestens 2 aus dem Verwaltungsrat entsandte Aufsichtsräte an der Abstimmung teilnehmen.


    Vielen Dank fuer die Aufklaerung Anturios. Das wuerde ja in der derzeitigen Situation heissen, dass sobald einer der beiden im Aufsichtsrat vertretenen Verwaltungsraete verhindert ist, der Aufsichtsrat handlungsunfaehig ist, oder?
    Welche Formalien waeren denn zu erfuellen, dass Olaf Koester in den Aufsichtsrat nachrueckt? Oder ist die Satzung so zu verstehen, dass er automatisch dem Aufsichtsrat zugeordnet wird, da ja der Verwaltungsrat 3 Mitglieder entsenden soll und dieser eben nach dem Ausscheiden von Lauritzen und Erdmann nur noch aus 3 Mitgliedern besteht?

  • Zitat

    Original von Toronto
    Vielen Dank fuer die Aufklaerung Anturios. Das wuerde ja in der derzeitigen Situation heissen, dass sobald einer der beiden im Aufsichtsrat vertretenen Verwaltungsraete verhindert ist, der Aufsichtsrat handlungsunfaehig ist, oder?


    Ja. Man sollte allerdings berücksichtigen, dass Beschlüsse auch per Telefon, Fax oder E-Mail gefasst werden können. Eine Verhinderung kann also nicht so schnell eintreten.


    Zitat

    Original von Toronto
    Welche Formalien waeren denn zu erfuellen, dass Olaf Koester in den Aufsichtsrat nachrueckt? Oder ist die Satzung so zu verstehen, dass er automatisch dem Aufsichtsrat zugeordnet wird, da ja der Verwaltungsrat 3 Mitglieder entsenden soll und dieser eben nach dem Ausscheiden von Lauritzen und Erdmann nur noch aus 3 Mitgliedern besteht?


    Es ist kein Automatismus, der Verwaltungsrat muss auch bei nur drei verbleibenden Verwaltungsräten einen entsprechenden formellen Entsendungsbeschluss fassen.

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

  • Zitat

    Original von Toronto
    Ich glaube das es hier eher zu Schwierigkeiten in der Kommunikation nach Aussen kam. Natuerlich hat nur der Aufsichtsrat die Entscheidung ueber die Einstellung von Herrn Arabi zu faellen gehabt. In den Aufsichtsrat werden aber nun einmal 3 Mitglieder des Verwaltungsrates besteht. De facto muesste Olaf Koester eigentlich in den Aufsichtsrat nachruecken da der VWR derzeit nur aus 3 Personen besteht. Da er aber seine Zukunft auch weiterhin "nur" im Verwaltungsrat sieht hat er wohl beschlossen nicht jetzt offiziell nachzuruecken um dann sobald eine Neuwahl erfolgt ist wieder zurueckzutreten. Ich finde daher dass dieser Vorgang eher normal und im Sinne der Satzung ist. Das Praesidium entsendet ebenfalls 3 Personen in den Aufsichtsrat. Dies sind im Moment Brinkmann, Luetkemeier und Erdmann. Echternkamp ist wohl derjenige der fuer sportliche Belange zustaendig ist und hat wohl auch den ersten Kontakt mit Arabi hergestellt. Daher ist es schon wichtig ihn bei der Entscheidungsfindung ebenfalls dabeizuhaben. Laufer haette demnach nicht anwesend sein muessen allerdings erscheint es mir persoenlich als Schwachsinnig wenn man im Nachgang dieser Sitzung Laufer als einziges Mitglied des Vorstandes ueber den Verlauf unterrichten muesste. Da sollte man wirklich einmal die Kirche im Dorf lassen und das hier nicht anprangern. So lange die Satzung eingehalten wird und letztendlich nur die Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt haben kann ich hier keinen Verstoss gegen die Satzung erkennen. Denn eine gewisse Logik laesst sich doch erkennen und nur weil man eine Satzung hat ist das denken ja nicht verboten.


    Wichtiger ist fuer mich, dass Inhalte dieser Sitzung in die Oeffentlichkeit gelangt sind denn das stellt einen klaren Verstoss gegen den Ehrenkodex klar. Aber dazu habe ich mich an anderer Stelle ja schon geaeussert.


    Wer keinen Sitz im Aufsichtsrat hat, der hat bei Angelegenheiten des selbigen eben die Klappe zu halten. Seiner Kontrollfunktion kann man auch ohne direkter Beteiligung am Entscheidungsprozess nachkommen. Anderenfalls müsste man sich sogar selber kontrollieren. Da gibt es für mich absolut keine Diskussion. Wo kommt man denn dahin, wenn jeder extra gefragt werden will?! In dem Fall könnte man sich auch jede Trennung zw. Verwaltungsrat, Vorstand und Aufsichtsrat sparen! Wir brauchen eine Struktur an die man sich gefälligst auch dann hält, wenn einem selbst die Resultate nicht passen. Dieses minimale Grundverständnis eines normalen Miteinanders wäre bei Arminia derzeit schon ein gewaltiger Fortschritt.


    Darüber das der Maulwurf überdies ein zentrales Problem darstellt brauchen wir nicht zu sprechen. Diese Person hat schließlich gezeigt, über welche kriminelle Energie sie verfügt. Sojemand gehört aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen.

    Arminia Bielefeld - Stadion Alm
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  • habe da Grade was gefunden kann mir mal jemand helfen
    ist das Hündchen von von Hindrichs nicht ins Präsidium gewechselt ???????
    wenn ich diesen Passus in der Satzung richtig interpretiere darf er es nicht


    http://www.arminia-bielefeld.d…und_co/Satzung_Detail.pdf §16


    oder diese $ 16.1a
    http://www.arminia-bielefeld.d…atzung_final_05092010.pdf


    zur Wahl eines Neuen Mitglieds des VR nach meiner auslegung häte schon ein neues Mitglid des VR gewählt werden müssen § 16.3


    Scheidet ein Mitglied des Verwaltungsrates im Laufe eines Jahres aus, hat die nächstfolgende Mitgliederversammlung seinen Nachfolger zu wählen.


    auch der § 16.4 ist interessant da sollte der jetzige VR mal besser drauf achten

    Einmal editiert, zuletzt von Neu Amin ()

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