Strafen für Weiterverkauf von Arminia-Tickets

  • Beim Handel mit DSC-Tickets drohen ab sofort hohe Geldstrafen.
    Wenigstens viermal pro Saison könnte der DSC eine größere SchücoArena gut gebrauchen. Wenn sich Bremen, Schalke oder Dortmund zu Gast in Bielefeld ansagen, dann könnten im Regelfall deutlich mehr als 30000 Tickets verkauft werden, eine anstehende Begegnung gegen die Münchener Bayern würde das Bielefelder Schmuckkästchen glatt zweimal und mehr füllen. Fakt ist, dass die SchücoArena zur Zeit maximal 26 601 Zuschauern Platz bieten kann. Nur allzu verständlich, dass gerade im Vorfeld des Bayern-Spiels die meisten Mitglieder von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machten und sich so die heiß begehrten Tickets sichern. Weniger verständlich, unsportlich und vor allem rechtswidrig ist allerdings der Weiterverkauf von Arminia-Tickets, etwa bei Internetauktionshäusern. Konkret: Für das das jüngste Heimspiel gegen den FC Bayern München wurden bei ebay insgesamt mehrere hundert Eintrittskarten – selbstredend zu deutlich höheren Preisen – gehandelt. Stichpunktartige Kontrollen konnten anhand der genau beschriebenen Sitzplätze eindeutig einige Mitglieder des DSC als Anbieter entlarven. Um diesen illegalen Handel zukünftig zu verhindern, soll an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich auf Punkt 7 der bei jedem rechtmäßigen Ticketerwerb automatisch anerkannten und rechtsverbindlich gültigen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) hingewiesen werden:



    Quelle: http://www.arminia-bielefeld.de
    unter Fannews.


    Dazu kann ich nur sagen: ENDLICH

  • Jo, wurde wirklich Zeit, dass man das mal durchzieht.


    Allerdings sollte es nicht so schwierig sein, dass zu unterbinden. Eine Mail an ebay, dass in dem Ticketbereich von Arminia keine Karten mehr sollen, und die packen das in den Filter. Dann noch ein Mitarbeiter, der einmal die Woche reinguckt und ggf. Angebote meldet.


    Dass jemals eine Geldstrafe wegen sowas verhängt werden wird, halte ich aber für unwahrscheinlich ;)

    Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff übergehen.

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  • Stadionverbot würde aber einige nicht davon abhalten, die Karten bei ebay zu verkaufen. Natürlich kommen sie nicht über den Verein an die karten dran, da finden sich aber wieder andere Wege. Geldstrafe ist okay, aber es reicht nicht, einmal pro Woche reinzuschauen.

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser besagte Paragraph 7 einer juristischen Prüfung standhalten würde!


    Was ist denn wenn der eigentliche Ticketinhaber krank wird oder aus sonstigen Gründen am Stadionbesuch gehindert wird und die Karte nich verfallen lassen will!


    Zudem fallen mir jetzt schon spontan mehrere Wege ein wie man diesen Paragraphen bei ebay gekonnt umgehen kann ohne juristische Schwierigkeiten erwarten zu müssen!

  • Zitat

    Original von Marcio
    Geldstrafe ist auch zu milde, Stadionverbot wäre da besser.


    Ich habe meine Köln-Tickets über Ebay verkaufen müssen, da sie z.B. hier im Forum niemand haben wollte. Habe keinen Gewinn damit gemacht, da ich sie als "Sofort-Kaufen"-Angebot zum Einkaufspreis reingesetzt habe. Also müsste ich - streng genommen - dann auch Stadionverbot und/oder Geldstrafe bekommen, weil ich Paragraph 7 verletzt habe..

    :arminia: RIESE IST EIN GANZ GROßER :arminia:

    Einmal editiert, zuletzt von King Kneib ()

  • Theoretisch kann ich mit etwas was ich erworben habe doch machen was ich will. Oder nicht? Was sagen die Juristen hier im Forum dazu?? Aber ich schätze mal, dass Arminia die Verkäufer vormerkt, die ihre Tickets bei Ebay verzocken (also nicht zum Sofort-Kauf-Original-Preis verkaufen, weil sie wirklich verhindert sind) und die beim nächsten Mal vom Vorkaufsrecht ausgeschlossen sind, sofern es Mitglieder sind. Ich wüsste nicht, wie man die sonst bestrafen wollte. Eine Geldstrafe lässt sich doch niemals durchbringen. Wenn ich einen Pulli bei Ebay verkaufe, den ich vorher erworben habe und mehr Geld dafür bekomme, als ich ausgegeben habe, werde ich doch auch nicht vom Pulli-Hersteller verklagt, oder???

    Frieden für Lampukistan!

  • Ich find es richtig das das bestraft wird. Aber ich wüsste nicht wie das generell unterbunden werden soll (nicht nur ebay). Hoffentlich findet Arminia da eine lösung. Wer eine Karte hat sollte die dann aber auch an der GS zurückgeben können. ;)

  • Ich ärgere mich ja auch immer immens, wenn ich sehe, wie manche ihr Geschäft mit den Tickets machen. Dennoch: Herford!!! und Suomi haben wohl Recht. Wer kann jemandem das Recht nehmen, eine Sache weiter zu veräußern? Zumal es wirklich gute Gründe geben kann, wie hier ja auch schon erwähnt wurde. In der Tat wäre es mal interessant, die Meinung eines Rechtsexperten zu hören. Darum warte ich auch gespannt auf einen Kommentar von Horst Stapen zu diesem Thema.


    Ich glaube, es handelt sich hier auch mehr um Säbelrasseln des Vereins. Ob man damit die Ticketverkäufe über Ebay wirklich eindämmen kann, bleibt abzuwarten. Was Ebay betrifft: Die werden sicherlich nicht auf eine Anforderung seitens des DSC eingehen und diese Aktionen entfernen. Ticket-Weiterverkäufe machen nämlich einen durchaus beachtlichen Teil des Ebay-Angebotes aus. Das werden die sich nicht vermiesen lassen. Und ich wage mal zu behaupten, daß Ebay auch eine gute Rechtsabteilung hat.

    ---
    "Du bist ein Genie!" - "Nenn mich bloß nicht so, ich bemühe mich lediglich, die mir angeborene Intelligenz durch ständiges Üben voll zu entfalten."
    (Justus Jonas)

  • Das Ganze ist aber durchaus gang und gäbe.


    Schalke:
    http://www.schalke04.de/123_agbs/agbs.php (6)
    BVB:
    https://www4.sportfivetixx.com/shops/workpad.php3?shopid=20&nosession=y&state=5
    (7)
    Bayern:
    http://tickets.fcbayern.de/int…auf/static/agb/de/agb.htm
    (6)



    Nichts desto trotz sollte es erlaubt sein, die Karten zum Selbstkostenpreis an andere Vereinsmitglieder oder Fans zu veräußern!

    Wir stehen mit Arminia am Ende der Nahrungskette. Da fordere ich nicht etwas, was der Verein nicht erfüllen kann. Das kann mein Nachfolger machen.
    (Michael Frontzeck, 17.05.2009)


  • Das ist immer so eine Sache...
    Gerade das hier fett Hervorgehobene ist das Interessante.
    Unter dem hier genannten Punkt 7 der ATGB finde ich bei den AGB´s von Sportfive diesen Eintrag. Dieser gilt aber ausschliesslich bei Online Ticketkäufen.
    Eine ATGB habe ich bisher auch noch nie in der Geschäftsstelle gesehen. Damit diese ATGB rechtswirksam und gültig ist, muss sie den Kunden / Käufern auch zugänglich sein... Sichtbar gemacht werden.
    Es gibt imo für Verkäufer generell vorgegebene AGB´s und die, die der Laden selber für gültig erklärt. Meines Wissens darf dort nie etwas drinstehen, was gegen den Allgemeinen AGB´s der BRD, zum Nachteil des Kunden wird...
    Ich finde diese Preistreiberei auch zum Würgen, aber im WWW herrscht vielerorts ein "rechtsfreier" Raum. Es würde schon ausreichen wenn der Server des Auktionshauses nicht auf deutschem Boden steht...
    Identifizieren kann man evtl einige Anbieter, aber Bestrafung kann man es imo so nicht...


    Ein Schnellschuss vielleicht, aber immerhin ein Anfang...


    mfg
    NetJay

  • Zitat

    Original von Hitchcock
    Ich ärgere mich ja auch immer immens, wenn ich sehe, wie manche ihr Geschäft mit den Tickets machen. Dennoch: Herford!!! und Suomi haben wohl Recht. Wer kann jemandem das Recht nehmen, eine Sache weiter zu veräußern? Zumal es wirklich gute Gründe geben kann, wie hier ja auch schon erwähnt wurde. In der Tat wäre es mal interessant, die Meinung eines Rechtsexperten zu hören. Darum warte ich auch gespannt auf einen Kommentar von Horst Stapen zu diesem Thema.


    Ich glaube, es handelt sich hier auch mehr um Säbelrasseln des Vereins. Ob man damit die Ticketverkäufe über Ebay wirklich eindämmen kann, bleibt abzuwarten. Was Ebay betrifft: Die werden sicherlich nicht auf eine Anforderung seitens des DSC eingehen und diese Aktionen entfernen. Ticket-Weiterverkäufe machen nämlich einen durchaus beachtlichen Teil des Ebay-Angebotes aus. Das werden die sich nicht vermiesen lassen. Und ich wage mal zu behaupten, daß Ebay auch eine gute Rechtsabteilung hat.


    Nene, das wird icht funktionieren mit dem Verbot, im Gegenteil, eigentlich ist das Verbots wettbewerbswidrig...


    Einzig über die steuerliche Seite kann man dem Verkäufer, in der From, daß man ihm durch die regelmäßigen Mehrverkäufe Mehreinnahmen entstehen, die nicht versteuert werden. Aber allein dieser Nachweis ist unglaublich kompliziert...


    Auch die Vergabe der WM Ticket ist ja rechtlich in einer Grauzone.... einzig das "Hausrecht", was sich die Fifa vorbehält, dann, wenn jemand mit einer "Fremdkarte" am Eingang steht kann den Einlass verhindern, der Verkauf in diesem Falle kann strafrechtlich nicht belangt werden, höchtens durch den Käufer, der dem Verkäufer Täuschung vorwirft....


    Das ganze ist Säbelrasseln, und das ja auch okay so. Man kann, wenn man solche Leute identifiziert sicherlich intern Maßnahmen treffen, indem man z. B. diesen Personen bei wiederholten Verstoss und Abmahnung das Vorkaufsrecht entzieht.... Dafür bedarf es aber noch einiger interner Vorganben, nicht zuletzt auch einer Änderung in den Ticket AGBs... wenngleich ich daß als die treffedste Maßnahme einstufe...


    ---> Entzug des Vorkaufsrechts (das sollen sie doch erstmal einklagen, bis dahin kann man diese Person auch vor die Tür setzen)

    "Das ist mein Verein" (FK9)
    Muss alles erstmal wieder gedanklich geordnet werden, was da die letzten Tage passiert ist
    Es ist dringend an der Zeit, das Leute diesen Verein führen, die etwas von ihrer Aufgabe verstehen

    und nicht diejeniegen, die ihre beste Zeit in der Vergangenheit hatten.
    :arminia:

  • Moinsen,


    niemand, auch der Verein hat etwas dagegen, das Karten bei E-bay verkauft werden, wenn der Verkaufspreis identisch ist mit dem Erwerbspreis. Sprich im Falle von King Kneib hätte das überhaupt keine Konsequenzen. Wogegen der Verein ist die die Geldabzocke die betrieben wird und hier hat der Verein druchaus eine Handhabe gegen anzugehen.


    Das kann über eine Geldstrafe gehen bis hin zum Vereinsausschluß und dem damit folgendem Verlust von Optionsscheinen.


    Ob dieses rechtlich Bestand haben würde, würde ich nicht extra ausprobieren wollen, denn der Schuß kann dann auch nach hinten losgehen und für den Verkäufer von Karten kann das dann erst recht teuer werden! ;)


    Letztlich denke ich sind wir uns jedoch einig darin, das es richtig ist das der Verein nun gegen Preistreibereien bei E-Bay vorgeht und genau das ist es, was ich vom Verein auch erwarte.


    SWB Gruß
    Bennobarkeeper

    Behandel jeden so, wie Du selbst behandelt werden möchtest.

  • Zitat

    Original von NetJay
    Das ist immer so eine Sache...
    Gerade das hier fett Hervorgehobene ist das Interessante.
    Unter dem hier genannten Punkt 7 der ATGB finde ich bei den AGB´s von Sportfive diesen Eintrag. Dieser gilt aber ausschliesslich bei Online Ticketkäufen.
    Eine ATGB habe ich bisher auch noch nie in der Geschäftsstelle gesehen. Damit diese ATGB rechtswirksam und gültig ist, muss sie den Kunden / Käufern auch zugänglich sein... Sichtbar gemacht werden.
    Es gibt imo für Verkäufer generell vorgegebene AGB´s und die, die der Laden selber für gültig erklärt. Meines Wissens darf dort nie etwas drinstehen, was gegen den Allgemeinen AGB´s der BRD, zum Nachteil des Kunden wird...


    Zitat

    Original von Bennobarkeeper
    Wogegen der Verein ist die die Geldabzocke die betrieben wird und hier hat der Verein druchaus eine Handhabe gegen anzugehen.


    Das kann über eine Geldstrafe gehen bis hin zum Vereinsausschluß und dem damit folgendem Verlust von Optionsscheinen.


    hm, steht das beides nicht ein wenig im widerspruch zueinander ??? ?(
    netjay sagt doch gerade, daß eine geldstrafe oder eine andere bestrafung eben NICHT möglich ist. sollte sich der verein trotzdem dazu durchringen (oder auch zu anderen maßnahmen) scheint mir hier die gefahr eines nachteils mittlelfristig eher auf seiten des vereins zu liegen, oder ?! in deutschland ist ja so gut wie alles auf wiederherstellung eines ursprünglichen zustandes einklagbar.


    horst st., wo bist du denn, wenn man dich braucht ?! ;)

    "Manche tragen das Blau - WIR bluten es!" (Casper - Eines Tages)


    Armin´ bin ich und will es sein - Solang´ mein Auge sieht.
    Solange noch ein Tropfen Blut Durch meine Adern zieht.
    Armin´ bin ich und sag´ es stolz Und schwör´s mit Herz und Hand.
    Drum zieht sich auch um meine Brust Das schwarz-weiß-blaue Band


    "Tradition ist nicht das Bewahren der Asche - sondern die Weitergabe des Feuers!" (Thomas Morus, 1478-1535)

  • Ich zitiere hier nur mal den Paragraphen 903 BGB


    Zitat

    § 903
    Befugnisse des Eigentümers
    Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.


    Auf gut Deutsch gesagt: Man kann mit seinem Eigentum, hier: seiner Eintrittskarte, tun und lassen was man will!


    Und dass Arminia als Dritter Rechte daran hat, die einen daran hindern sollen die Karte zu verkaufen müssen sie erstmal nachweisen und daran wird es wohl scheitern. :baeh:


    Zudem wird schon in Art. 14 GG das Eigentum garantiert. Ich glaube kaum, dass Arminia einer juristischen Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde! :P


    Also könnt ihr eure Karten ohne Angst weiter bei ebay verkaufen! ;)


    Sollte Arminia tatsächlich damit durchkommen vielen mir schon einige gute Tricks ein.


    Der beste wäre wohl ein Auktionstext a la:


    "Ich versteigere hier diese Eintrittskarten für Block X gegen Bayern München als Erinnerung, dass dieses Spiel stattfand. Die Karten bekommt ihr deshalb erst nach dem Spiel zugesendet."


    Und dann kann man dann ja alles andere ganz normal per Mail regeln! :baeh:

  • Wenn ich z.B. etwas zu Weihnachten bekomme was mir nicht gefällt, dann kann ich es ja auch bei ebay verkaufen und falls ich es mit Gewinn verkaufe, kommt auch nicht der Hersteller an und droht mit Strafen, weil ich es besser verkauft habe als er... Es ist immerhin mein eigentum und ich kann damit machen was ich will. Bei einem Startgebot von einem Euro kann es ja auch sein, dass man weniger für die Karte bekommt ...

    Verba volant, scripta manent - Das Gesprochene vergeht, das Geschriebene besteht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Engeraner ()

  • Ich denke wenn man wirklich verhindert ist und man seine Karte keinen Bekannten geben kann ist es durchaus legitim diese bei ebay zu verkaufen. Ich habe meine Karte falls ich verhindert war immer hier im Forum oder bei Freunden zum Einkaufspreis wieder verkauft.
    Aber wer meint die Karte gewinnbringend verkaufen zu müssen...naja...muss jeder selber wissen.
    Aber um diese Leute gehts imo nicht vornehmlich bei dieser Verbotssache.
    Interessant sind da eher die, die zig Karten da reinstellen. Das ist auf keinen Fall mehr in Ordnung und sowas denke ich kann man auch durchaus per Gesetz, wie jetzt vorgesehen, unterbinden. Denn normalerweise dürften die gar nicht erst im Besitz von den ganzen Karten sein!

  • AGB's sind zwar nicht mein Gebiet, aber zu Vertragsstrafen enthält § 306 b Nr. 6 BGB eine Regelung, die m.E. hier nicht eingreift, weil ja keine Strafe für die Nichtabnahme der Leistung (= jemand geht nicht ins Stadion) versprochen wird, sondern für den Fall des Weiterverkaufs.Und weshalb es unzulässig sein sollte, den Weiterverkauf der Karten zu untersagen ist mir nicht ersichtlich - das macht die FIFA ja auch und kein Verbraucherschützer hat bislang geklagt.
    Zu Herford: Das Problem ist ja hier allein, ob es durch den Verkauf der Karte eine vertragliche Abrede mit Dem DSC getroffen wird, die dir vertraglich dien Verkauf untersagt. das wäre dann ein "Recht" i.S.d. § 903 BGB. Und mit dem Verfassungsrecht kommst du nicht wirklich weiter: Das Recht von Arminia nicht jedem eine Karte zu verkaufen ist ja auch verfassungsrechtlich geschützt, Art. 2 Abs. 1 GG, deshalb können sie durchaus das Interesse an der Kontrolle der Kartenweitergabe geltend machen.
    Ich find die Regelung auch richtig. denn warum sollen Geschäftemacher profitieren und Fans draufzahlen müssen?

    Italien- wir kommen!

  • Bevor dieses Diskussion hier wieder Ausartet werde ich das Thema schließen. Was Arminia gegen Kartenverkäufe macht und was nicht müßt ihr schon dem Verein überlassen und wenn irgendjemand meint sich nicht an die Verkaufsbestimmung zu halten bleibt es ja jedem selbst überlassen.


    Deshalb bedarf es hier überhaupt keiner Diskussion. Es ist eine offizielle Bekanntmachung des Vereins und es bleibt jedem selbst überlassen ob er sich daran hält oder nicht. ;)


    --> closed

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