Rauchbomben und anderes Pyrozeugs

  • Das Urteil ist schon relativ hart. Man muss allerdings sehen, dass ein Opfer in der Folge der Tat wohl lebenslänglich unter Tinnitus leiden wird. Da kommt die Höhe der Strafe her.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Ich rechne eher damit, dass der Verurteilte in Berufung gehen wird. Er hat ein Geständnis abgelegt, sich mehrfach entschuldigt und v.a. dem Tinnitus-Opfer bereits vor dem Prozess ein Schmerzensgeld bezahlt. Das sieht für mich als Laie so aus, dass sein Verteidiger damit eine Strafe von max. 2 Jahren erreichen wollte, die noch zur Bewährung ausgesetzt worden wäre.

    Eine solche Reduzierung des Strafmaßes und damit Bewährung kann vielleicht in einer Berufungsverhandlung erreicht werden.

    Was rechtlich angemessen ist, kann ich nicht beurteilen und tue das auch nicht.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    "Schlagt ihn tot, den Hund! Es ist ein Rezensent." (Goethe)

  • Hoffentlich bleibt dass Urteil bestehen.

    Alleine schon mal um endlich ein Zeichen zu setzen.

    Muss nicht 3Jahre durchgezogen werden.....

    Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single im Internet :love:


    Und alle 5 Minuten verzweifelt ein Arminia Fan im Stadion ;(

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