Präsidium, Verwaltungs-, Ehren- und Aufsichtsrat

  • @Ewig:
    Die Sache mit dem Austreten sorgt dafür, dass wir in diesem Verein dann leider nichts mehr bewegen können. Das kann man nämlich mit Antragsstellung auf der JHV durchaus, wahrscheinlich auch in dieser Sache.

    Das stimmt, da hast Du recht. Allerdings ist man 3 Monate nach (Wieder-) Eintritt stimmberechtigt. Wenn man es wirklich wollen würde, könnte man das übers Jahr gesehen ganz locker timen. ;)

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