Brinkmann darf auf geringere Geldstrafe hoffen .

  • Bielefeld (joh). Auf eine erhebliche Reduzierung der in zwei Instanzen gegen ihn verhängten Geldstrafe von 42.000 Euro (140 Tagessätze) darf Ex-Armine Ansgar Brinkmann (34) hoffen.


    Auf Revision seines Bielefelder Verteidigers Holger Rostek hob das Oberlandesgericht (OLG) Hamm das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 20. August 2003 hinsichtlich des Strafmaßes auf. Das OLG verwies den Fall an das Landgericht zurück, wo es demnächst – der Termin steht noch nicht fest – in einer erneuten Verhandlung nur noch um die Höhe der Geldstrafe geht.


    Wie mehrfach berichtet, hatte der jetzt in Diensten des österreichischen Vereins FC Kärnten stehende Profi-Kicker im Herbst 2001 in Bielefeld durch rüde Auftritte in der Öffenlichkeit Aufsehen erregt. In angetrunkenem Zustand pöbelte er in einer Diskothek, einem Fast Food-Restaurant und auf der Gütersloher Eisbahn Angestellte, andere Gäste und einen Wachmann an. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten.


    In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Bielefeld Brinkmann im Januar vergangenen Jahres wegen fünffacher Körperverletzung zu der eingangs erwähnten Geldstrafe. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Vor dem Landgericht bestritt er einen Teil der Taten, die er zuvor noch eingeräumt hatte. Um eine aufwendige Beweisaufnahme zu vermeiden, stellte das Gericht das Verfahren in einem der Fälle – Brinkmann hatte seinem Kontrahenten angeblich mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen – ein.


    Der Kicker wurde nur noch der vierfachen Körperverletzung schuldig gesprochen, die Höhe der Geldstrafe ließ das Landgericht jedoch unverändert. Für Verteidiger Holger Rostek war dies der Grund, beim OLG das Rechtsmittel der Revision einzulegen. Mit Erfolg, denn auch die Hammer Richter scheinen der Ansicht zu sein, dass vier Körperverletzungen weniger hart zu ahnden sind als fünf.


    Ebenfalls noch nicht terminiert ist die Hauptverhandlung gegen Brinkmanns ehemalige Mannschaftskameraden Rüdiger Kauf und Bastian Reinhardt. Beide sollen im Prozess gegen Brinkmann zu dessen Gunsten Falschaussagen gemacht haben. Sie erhielten Strafbefehle über 76.000 Euro (Reinhardt) und 60.000 Euro, gegen die sie Einspruch einlegten.


    Quelle: http://www.nw-news.de

    :arminia: It`s not a trick, it `s Arminia  :arminia:

  • Und für das Posten solcher Beiträge berechnet das Moderatorenteam 90.000 Euro, Berufung nicht möglich.



    Okay, okay, ich nehm´s zurück. Tja, ich bin gespannt, wie das für die drei (Ex-)Arminen ausgeht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!