Corona-Virus

  • Für mich ist nur die Frage, zu welcher extremen Gruppierung du dich zählst.
    Genossen, Kameraden, Brüder oder kommst du nirgendwo klar?
    https://www.augsburger-allgeme…der-Stadt-id59434476.html

    Zitat

    Den Demonstranten sei es nicht um Freiheitsrechte gegangen, sondern darum die demokratische Grundordnung zu stören.

    Millionen verbraten, nichts dazugelernt.
    Neuanfang auf allen Ebenen in Liga 3

    Bis wir wieder aufsteigen in die 2. Liga, vergehen etliche Jahre.


  • Nein das ist die ganze Zeit der Kern der Frage :lol: . Ich weiß gar nicht wie oft ich in meiner "Erklärerei" erwähnt habe, dass es nicht auf die Art des Tests ankommt, wenn erst mal die "Epidemische Lage" nach § 5 IfSG ausgerufen wurde. Aber ich wiederhole es jetzt noch mal:
    _
    In § 6 IfSG ist die Meldepflicht geregelt. Die Meldepflicht ist wie folgt geregelt:
    _


    (1) Namentlich ist zu melden: 1.
    der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die folgenden Krankheiten: (...)t)
    Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),_


    Es reicht also der Verdacht auf die Erkrankung COVID 19, um die Meldepflicht auszulösen. Damit deckt das Gesetz ab, dass man auch durch einen PCR-Test zunächst mal COVID-Verdachtsfälle indentifizieren darf. Danach ist der Erreger SARS-Cov-2 noch mal aufgeführt, unter dem "Nachweis" nach § 7 IfSG:
    _
    (1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders
    bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die
    Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:

    (...)
    44a.
    Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus (SARS-CoV) und Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2
    (SARS-CoV-2)
    _


    Das Gesetz differenziert also sehr wohl zwischen Verdacht auf die Erkrankung und dem tatsächlichen Nachweis des Erregers. Alles andere was danach kommt habe ich in den letzten Beiträgen komplett aufgedröselt.


    _
    Was ihr aber alle außer Acht lasst ist, dass alle Massnahmen der Bundesregierung, wie ich es in meiner "Erklärerei" mehrfach erwähnt habe, eben schon bei dem Verdachtsfall durch das Gesetz legitimiert werden. Deshalb kommt es nach wie vor nicht darauf an, ob man mit einem PCR-Test nun eine "Infektion", Erbgut des Virus oder was auch immer feststellt. Es kommt nicht mal darauf an, ob der Hausarzt ihn korrekt durchgeführt hat. Es kommt nur darauf an, das die den Test durchführende Stelle einen Verdacht hat und zur Meldung nach § 8 IfSG verpflichtet ist. Deshalb spielt das Urteil aus Österreich in Deutschland keine Rolle. Das ist schlichtweg im Gesetz geregelt und das ist - ich erwähne das jetzt extra noch mal - keine Auslegung.


    _
    Das man dann in einer Demokratie darüber diskutieren kann, ob so weitreichende Rechte für eine Regierung und ein Gesundheitsministerium, sowie die faktische Regierung über Verordnungen am Bundestag und -rat vorbei auf dieser Basis richtig sind, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah!


    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.


  • Wenn dem denn so ist, was ich jetzt mal so hinnehme, dann wäre dieses Gesetz noch viel schlimmer, als ich es eingeschätzt habe. Dann ist es also völlig irrelevant, wie Inzidenzen zustande kommen, es reicht der Verdacht, der z.B. durch einen PCR-Test festgestellt wird. Damit ist also allen denkbaren Freiheitsbeschränkungen Tor und Tür geöffnet, ohne auch auch nur irgendwie wissenschaftliche, belegbare und nachvollziehbare Kriterien erfüllen zu müssen. Mir war nicht klar, dass dieses Gesetz so weitreichend und letztlich demokratiegefährdend ist. Denn damit ließe sich leicht jede Art von Grundrechteinschränkung herstellen, ohne den Nachweis antreten zu müssen, dass tatsächlich eine Gefährdung vorliegt. Erschreckend.


    Aber
    aufgrund der zuvor geregelten, weitreichenden Eingriffsrechte kommt es
    aus meiner Sicht darauf gar nicht an, denn § 6 (1) Ziffer 5 regelt ja
    sogar, dass dieses Gesetz sogar für bedrohliche Krankheiten gilt, für
    die es noch gar kein Testverfahren sondern nur einen Verdacht gibt.


    An der entscheidenden Stelle schreibst zuvor selbst, dass es Deine Meinung ist, wenig später ist es keine Auffassung mehr, es stünde so im Gesetz und sei nicht interpretationsfähig...naja.


    Mir bleibt es rätselhaft, wenn in §28a geregelt ist, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz getroffen werden sollen, dass das Zustandekommen der Inzidenz irrelevant sein soll. Ein Verdacht reicht also aus, egal wie dieser zu Stande gekommen ist.


    Die Praxis sieht allerdings nun mal so aus, dass eine Inzidenz auf Grund der positiven PCR-Testergebnisse ermittelt wird. Auf diese Inzidenz wird eindeutig im Gesetz Bezug genommen. Wenn allerdings die Ermittlung der Inzidenz völlig falsch ist, weil weder die Richtlinien der WHO noch mögliche falsch-positiver Ergebnisse berücksichtigt werden, ist das nach dem Gesetz also belanglos. Sorry, da komme ich tatsächlich nicht mit.

    Einmal editiert, zuletzt von Pasi ()


  • Wenn du noch mal liest, was ich heute Morgen geschrieben habe, dann ist es tatsächlich so, dass es eben darauf nicht ankommt. Die von dir heran gezogene Passage im § 28a (3) bezieht sich rein auf den Schutz des Gesundheitswesens. Das ergibt sich aus den ersten, einleitenden Sätzen. Nur dafür wurden die Grenzwerte festgelegt. Ich zitiere das jetzt aber nicht noch mal.


    _
    Das "aus meiner Sicht" bezog sich auf die Ziffer 5 des § 6 IfSG, denn die beinhaltet aus meiner Sicht quasi eine Öffnungsklausel, die nicht mal einen funktionierenden Test bei einem unbekannten Erreger voraus setzt. Der Umgang mit Corona-Verdachtsfällen ist aber bereits in § 6 (1) Ziffer 1 Buchstabe t) geregelt. Da ist von "Verdacht" die Rede und das kann man nicht auslegen, das muss man nur lesen.
    _
    Deshalb sage ich ja, man kann sicherlich über die Frage diskutieren, ob in einer Demokratie so weitreichende Beschränkungen der persönlichen Rechte quasi durch Verordnungen verfügt werden dürfen. Die Demonstrationen dazu waren schon verständlich, die Form und die Bezeichnung als "Ermächtigungsgesetz" haben aber für mich den legitimen Kritikansatz direkt ins Abseits gestellt. Denn es liegen ja klare Regeln vor, wann das Gesetz geift, wie lange Verordnungen gelten dürfen und wann die Massnahmen wieder aufzuheben sind. Dennoch - wenn die sich mehr auf die Inhalte bezogen hätten, wäre das vielleicht öffentlich kritischer diskutiert worden. Da wird es sicherlich auch in Zukunft nach einige Urteile geben. Aber die Frage nach dem PCR-Test und dessen Zulässigkeit stellt sich definitiv nicht.

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  • Um mal vom PCR Thema wegzukommen.


    Das wird doch alles immer absurder. München war jetzt 3 Tage vor Ostern über 100......Notbremse, jetzt bis Samstag 3 Tage unter 100, ab Mittwoch Notbremse gelockert................ab Dienstag werden die Nachmeldungen reinkommen, Notbremse dann wieder ab Freitag oder so.


    Ich kritisiere nicht die konsequente Anwendung der Notbremse. Ich kritisiere das man es nach 14 Monaten !!!! nicht schaft an JEDEM Tag sinvolle Zahlen zu liefern. Wochenende ist schon schlimm genug, aber diese 2 Tage kann man unter den Tisch fallen lassen. Aber jetzt haben wird seit 3 Tagen keine belastbaren Zahlen. Auch die 3-4 Tage nach Ostern werden durch die Nachmeldungen kaum Aussagekraft haben. Und auf DIESEN Zahlen fällt man Entscheidungen die das ganze Land und ganze Existenzen betreffen. Das ist doch komplett absurd. Warum zur Hölle testen Labore Sonntags oder an Feiertagen weniger? Mitten in einer PANDEMIE!


    Ich bin wahrlich kein Verschwörungstheoretiker. Aber man kann ja fast schon sagen das das System hat. Seit 3 Tagen sagt man an jeder ecke das die Zahlen durch Ostern keine Aussagekraft haben (Obwohl sie auch schon vor Ostern gefallen sind). Wenn dann die Zahlen durch die Nachmeldungen an den Tagen nach Ostern explodieren, wird man diesen Hinweis wohl unter den Tisch fallen lassen. Dann hört man nur überall "schaut an wie die Zahlen explodieren, wir müssen jetzt sofort was tun".

  • Das ärgert mich auch schon seit Monaten insbesondere hier in Bielefeld. Man kann eigentlich auf keine aktuelle Zahl etwas geben, da in den Folgetagen immer noch Korrekturbuchungen stattfinden (was aber übrigens schon eine Verbesserung zu vor Weihnachten darstellt, als diese Zahlen immer stumpf am jeweiligen Tag der Auswertung gewertet wurden).


    Ob es aber an den Laboren liegt, die an Wochenenden und Feiertagen weniger auswerten, weiß ich nicht. Vielleicht lassen sich die Menschen da auch einfach weniger testen oder auf den Ämtern stapelt sich die Arbeit und Ergebnisse werden nicht gemeldet, wie rund um den Jahreswechsel.


    Aber insgesamt kann ich darüber auch nur den Kopf schütteln, wie Ergebnisse und Entscheidungen durch Nachbuchungen beeinflusst werden.


    Aber Mutti‘s Schachspiel ist sicher so flexibel, dass künftig 5 oder 7 Tage in folge nötig sein werden, um Beschränkungen wieder zu lockern...

  • Das in München ist natürlich total bescheuert, darf ich trotzdem anmerken das dieser Zahlenverzug mit der in Deutschland allgemein üblichen Arbeitsbefreiung am Wochenende zu tun haben könnte. Alle Beteiligten in diesem Bereich, Impfzentren, Gesundheitsämter und das RKi werden wohl seit Monaten am Anschlag arbeiten. Das sollte man bei der Schelte im Hinterkopf behalten, daß Politiker das aber nicht einsortieren können ist einfach armselig.

    Mein Heimatverein seit 1966.

  • Das in München ist natürlich total bescheuert, darf ich trotzdem anmerken das dieser Zahlenverzug mit der in Deutschland allgemein üblichen Arbeitsbefreiung am Wochenende zu tun haben könnte. Alle Beteiligten in diesem Bereich, Impfzentren, Gesundheitsämter und das RKi werden wohl seit Monaten am Anschlag arbeiten. Das sollte man bei der Schelte im Hinterkopf behalten, daß Politiker das aber nicht einsortieren können ist einfach armselig.

    Das diese Leute am Anschlag arbeiten ist natürlich völlig klar. No disrespect. Lass ich aber trotzdem nicht gelten.


    1. Die Regierung hatte 14 Monate Zeit hier aufzurüsten.


    2. Es ist also völlig ok quasi über Nacht den Menschen die Arbeit zu verbieten, den Menschen zu verbieten ab 21 Uhr das Haus zu verlasen etc. ect. Aber zu Regeln das während einer Krise und Pandemie auch Sonntags in Systemrelevanten Bereichen gearbeitet wird..........das ist rechtlich nicht machbar? Come on..........

  • Absoluter Wahnsinn. Einfach mal am Scheideweg zwischen 3 Welle und vielleicht doch wieder abflachen und der Frage ob Bundeslockdown oder nicht, einfach mal nen Tag Pause einlegen und nix melden..................jup läuft.

  • Mal was anderes: Ein Freund von mir war gestern zum Schnelltest -> positiv. Zu Hause dann Eigentest -> positiv. Abends zum PCR Test -> positiv. 3 verschiedene Verfahren, 3x dasselbe Ergebnis, da würde ich jetzt mal von korrekt positiv ausgehen.

    Mal ein Update von besagtem Freund: Positiv-Test am vergangenen Freitag. Meldung des Gesundheitsamtes bisher Fehlanzeige.


    Ist natürlich worst case mit den Feiertagen, aber dass es so gar keine Notbesetzung zu geben scheint, ist schon erstaunlich bis bedenklich. Da sitzen jetzt 5 Menschen zu Hause in Quarantäne und müssen durch googeln herausfinden, wie es jetzt weitergeht und wie genau die Regeln sind...

  • Nachdem Wellenbrecher Lockdown der sich ja bekanntlich von November bis heute erstreckt heißt das neue Zauberwort nun
    „Brücken Lockdown“ dieser soll
    über eine kurze Zeitspanne (wer es glaubt)angewendet werden.
    Im Raum stehen Ausgangssperren in der Nacht und teilweise am Tag.
    Schul und Kita Schließungen
    Handel und Gastronomie,Kultur (sind ja eh dicht und nahezu Insolvent)etc....


    Quelle: https:rp-online.de/nrw/panorama/corona-nrw-armin-laschet-fordert-mpk-diese-woche-und-haerteren-lockdown_aid-57177729%3foutput=amp


  • Hätte man ja auch nicht über die Osterferien machen können....... Ich mache das wozu ich Lust habe und Ende.
    Und dann wieder Die Schulen und Kitas dicht machen, ist klar..... tragt es auf den Köpfen der Kinder aus.

  • Neues vom apokalyptischen Reiter: Lauterbach (WB)


    Ich fasse zusammen: Zweitimpfung irgendwann vielleicht einmal ... und nach Armins Brückenlockdown gibts gleich noch Lockdown #4 obendrauf :wacko:

    Ersteres fänd ich ziemlich gut.
    Bezüglich "Impfungen retten nicht vor der 3. Welle", fragen sich UK, Israel und die USA wahrscheinlich grade wovon der gute mann da redet. Israel könnte in 2-3 Wochen komplett Corona Frei sein.
    Bezüglich Laschet..............joa Bundeslockdown bei sinkenden/stabilen Zahlen machen kommt immer gut an.


  • Eben! Sage ich doch! Dieses Urteil und der ganze Paragraphenquatsch ist mir so wurscht! Wichtig ist die Erkenntnis, dass die machen, was sie wollen. So weit vom Chinesischen Nackthund sind wir nicht entfernt!

  • Mal ein Update von besagtem Freund: Positiv-Test am vergangenen Freitag. Meldung des Gesundheitsamtes bisher Fehlanzeige.


    Ist natürlich worst case mit den Feiertagen, aber dass es so gar keine Notbesetzung zu geben scheint, ist schon erstaunlich bis bedenklich. Da sitzen jetzt 5 Menschen zu Hause in Quarantäne und müssen durch googeln herausfinden, wie es jetzt weitergeht und wie genau die Regeln sind...

    Das ist ja genau das, was die immer sagen. Als wir positiv getestet wurden, war der test am Freitag, der Anruf kam am Sonntag, das Ergebnis am Dienstag per Post. Mittlerweile kommen die Ämter nicht mehr hinterher. Zumindest nicht zeitnah. Unsere schriftliche Quarantäneanordnung mit dem Zeitraum, den man uns aber telefonisch schon genannt hatte, kam dann übrigens 14 Tage nach Ende der Quarantäne :lol: .

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah!


    Ich bin nur für das verantwortlich was ich schreibe und nicht für das, was andere verstehen.

  • Immer wieder schafft es der Gesundheitsminister nicht die FFP2 Maske ordnungsgemäß aufzusetzen... mittels der dünnen Metallplatte soll die Maske der Beschaffenheit der Nase angepasst werden können, damit sie dicht hält... ihm sollte jemand zeigen wie das funktioniert...

    If all you have is a hammer, everything looks like a nail.

  • Das ist ja genau das, was die immer sagen. Als wir positiv getestet wurden, war der test am Freitag, der Anruf kam am Sonntag, das Ergebnis am Dienstag per Post. Mittlerweile kommen die Ämter nicht mehr hinterher. Zumindest nicht zeitnah. Unsere schriftliche Quarantäneanordnung mit dem Zeitraum, den man uns aber telefonisch schon genannt hatte, kam dann übrigens 14 Tage nach Ende der Quarantäne :lol: .


    Als mein bester Freund mit fiebriger Erkältung im Dezember darniederlag und er sich testen lassen wollte, fragte man ihn, wie lange er Symptome hätte. Auf seine Antwort „seit gestern Morgen“ hin sagte man ihm, er solle in 3 Tagen noch mal anrufen, vorher würden sie nicht testen. So dringend also doch....

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