Ausbildungsentschädigung verfassungswidrig

  • Ausbildungsentschädigung verfassungswidrig


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    Die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball ist seit Dienstag verfassungswidrig! Das Oberlandesgericht Oldenburg fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil, das DFB und DFL zähneknirschend zur Kenntnis nahmen.
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    Der bereits rechtskräftige Richterspruch des OLG bestätigte das gleichlautende Urteil des Landgerichts Oldenburg. Demnach werde die Berufswahl junger Fußballspieler durch die Ausbildungsentschädigung unzulässig eingeschränkt. Der OLG-Senat begründete das Urteil ferner damit, dass von der Ausbildungsentschädigung lediglich die Vereine profitieren würden, die quasi per Zufall einen Spieler bis in den Semi-Profi-Bereich bringen. Alle anderen Vereine bleiben ungefördert. Gleichwohl stellte das Gremium klar, dass der DFB nach wie vor ehrenamtlichen Betreuern und Trainern eine finanzielle Förderung durch die Profiklubs zukommen lassen könne.


    Zu einer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kann es nicht mehr kommen, nachdem das BGH schon 1999 alle Rechtsfragen in diesem Zusammenhang beantwortet hatte.


    "Die DFL hat das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Insbesondere kritisieren wir, dass in ein bewährtes System eingegriffen wurde. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das System der Ausbildungsentschädigung für die Nachwuchsförderung von Vorteil ist", bemängelte Wilfried Straub, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga (DFL).


    Auch der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist mit dem Richterspruch nicht einverstanden. "Die Ausbildungsentschädigung hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender ist das Urteil", führte DFB-Chefjustitiar Goetz Eilers aus.


    Der Verband will nun dagegen protestieren, dass gegen die Gerichtsentscheidung keine Revision zugelassen ist.


    Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, als der derzeitige Oberligist SV Wilhelmshaven fünf Spieler unter Vertrag nahm, die unter anderem zuvor auch beim VfB Oldenburg gespielt hatten. Der VfB stellte dem SV gemäß der Spielordnung des norddeutschen Fußballverbandes die Ausbildungsentschädigung gemäß § 7 b der Spielordnung in Rechnung. Wilhelmshaven lehnte eine Zahlung allerdings ab.


    Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV), nahm für die Spielerseite Stellung: "Das Urteil überrascht uns nicht. Das Verfahren zeigt, dass offenbar nicht einmal die Vereine das aktuelle System der Ausbildungsentschädigung befürworten würden. Grundsätzlich ist die Rechtsprechung aus Sicht der betroffenen Spieler zu begrüßen. Wir werden die weitere Diskussion mit Interesse verfolgen."

    Für immer Arminia!

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